Bewertung
Bewertung im Bereich der Steuer
Die Bewertung von Vermögensgegenständen hat in diversen Bereichen eine immer größere Bedeutung.
Im Bereich der Steuer ist die Bedeutung bereits bei der Abgabe der Steuererklärung die den Wert eines Vermögensgegenstands beinhaltet immanent, insbesondere bei Erbschaftsteuererklärungen. Wir ermitteln Immobilienwerte nach den gesetzlichen Vorschriften als auch Unternehmenswerte.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen hat in diversen Bereichen eine immer größere Bedeutung.
Im Bereich der Steuer ist die Bedeutung bereits bei der Abgabe der Steuererklärung die den Wert eines Vermögensgegenstands beinhaltet immanent, insbesondere bei Erbschaftsteuererklärungen. Wir ermitteln Immobilienwerte nach den gesetzlichen Vorschriften als auch Unternehmenswerte.
Bewertungen bei der Nachfolgeplanung und Nachfolgegestaltung
Bewertungen können insbesondere bei der Nachfolgeplanung und Nachfolgegestaltung, oder bei der Erbauseinandersetzung eine große Rolle spielen. Dabei kann das Interesse des Pflichtteilsberechtigten an einer möglichst hohen Bewertung im Widerspruch zum Interesse des Erben stehen. Andererseits kann ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter aber auch ein Interesse an einer möglichst niedrigen Bewertung von empfangenen Vorschenkungen haben. Wir vertreten Sie unabhängig von Ihrer Rolle im jeweiligen Verfahren.
Bewertungen können insbesondere bei der Nachfolgeplanung und Nachfolgegestaltung, oder bei der Erbauseinandersetzung eine große Rolle spielen. Dabei kann das Interesse des Pflichtteilsberechtigten an einer möglichst hohen Bewertung im Widerspruch zum Interesse des Erben stehen. Andererseits kann ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter aber auch ein Interesse an einer möglichst niedrigen Bewertung von empfangenen Vorschenkungen haben. Wir vertreten Sie unabhängig von Ihrer Rolle im jeweiligen Verfahren.
Bewertungen und Unternehmensnachfolge
In der Unternehmensnachfolge sind Bewertungen von immer größerer Bedeutung. So werden aufgrund der Änderung des ErbStG eine Vielzahl von Übergängen unternehmerischen Vermögens künftig nach dem tatsächlichen Wert des Unternehmens besteuert. Dieser tatsächliche Wert wird von den Finanzbehörden unter Rückgriff auf die Jahresergebnisse der letzten drei Jahre im Wege des „vereinfachten Ertragswertverfahrens“ ermittelt. Dieser Wert kann ggf. zu hoch sein und ist dann im Wegen eines Gutachtens zu korrigieren.
In der Unternehmensnachfolge sind Bewertungen von immer größerer Bedeutung. So werden aufgrund der Änderung des ErbStG eine Vielzahl von Übergängen unternehmerischen Vermögens künftig nach dem tatsächlichen Wert des Unternehmens besteuert. Dieser tatsächliche Wert wird von den Finanzbehörden unter Rückgriff auf die Jahresergebnisse der letzten drei Jahre im Wege des „vereinfachten Ertragswertverfahrens“ ermittelt. Dieser Wert kann ggf. zu hoch sein und ist dann im Wegen eines Gutachtens zu korrigieren.